Das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union

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Das 7. Forschungsrahmenprogramm ist das wichtigste Instrument der EU zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Es hat eine Laufzeit von 2007 bis 2013. Das Rahmenprogramm richtet sich an große und kleine Unternehmen, an private und öffentliche Firmen, an Forschungseinrichtungen und Hochschulen, an einzelne Wissenschaftler und Forscher. Sein Ziel ist es, einen gemeinsamen europäischen Forschungsraum zu schaffen. Hierfür stellt die Europäische Union insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Das 7. Forschungsrahmenprogramm steht auf vier Säulen:

Die EU-Forschungsförderung deckt ein breites Spektrum an Themen und Projektarten ab: von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis zu Demonstrationsprojekten. Großprojekte und weit gefächerte Netzwerke werden ebenso unterstützt wie Konsortien aus mittleren und kleineren Unternehmen (KMU). Für sie gibt es das spezielle Förderprogramm „Forschung für KMU“.

Wer wird gefördert?

An den Projekten kann jede Rechtsperson teilnehmen: Unternehmen, einschließlich KMU, Hochschulen, private und öffentliche Forschungseinrichtungen aus teilnahmeberechtigten Ländern:

Voraussetzung ist immer, dass ein Kooperationsverbund von mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen Ländern ein Projekt gemeinsam durchführt. Die Mindestanforderungen zu erfüllen, reicht jedoch in der Regel für eine positive Evaluierung nicht aus.

Wie wird gefördert?

Die Projekte werden im Rahmen von regelmäßigen Ausschreibungen und wettbewerblichen Antragsverfahren ausgewählt. Bei der EU-Förderung handelt es sich um Zuschüsse, in der Regel von bis zu 50 Prozent der Gesamtprojektkosten. Sie können von 500.000 Euro bis zu mehreren Millionen Euro betragen.

Wer hat die Rechte an den Ergebnissen?

Eigentümer und Nutznießer der Forschungsergebnisse sind die „Produzenten“ der Ergebnisse. Andere Partner im Konsortium haben vollen Zugang zu den Ergebnissen, die im Projekt entwickelt wurden. Sie haben eingeschränkten Zugang zu bereits bestehendem Wissen einzelner Partner, falls dieses zur Entwicklung des Projekts nachweislich erforderlich ist. Bereits bestehendes Wissen kann von einzelnen Partnern bis zu einem gewissen Umfang vor dem Projekt vom Zugang ausgeschlossen werden. Detaillierte Informationen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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