IPA – Instrument für Heranführungshilfe
Ziele
- Angleichung der Empfängerländer an die Standards und Politik der Gemeinschaft mit Blick auf eine künftige EU-Mitgliedschaft;
- Stärkung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit, Unterstützung bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, Durchführung von Wirtschaftsreformen, Gewährleistung von Menschen- und Minderheitenrechte;
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Minderung der Armut.
Förderbereiche
Die Heranführungshilfe ist auf fünf Komponenten ausgerichtet, wobei für Beitrittskandidaten alle fünf Maßnahmen gelten, für die potentiellen Kandidatenländer werden nur die ersten beiden Bereiche gefördert:
- Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen;
- Grenzübergreifende Zusammenarbeit;
- Regionale Entwicklung;
- Entwicklung der Humanressourcen;
- Entwicklung des ländlichen Raums.
Maßnahmen
- Hilfe zur Finanzierung von Investitionen und sonstige budgetäre Unterstützung;
- Beitrag zum Eigenkapital internationaler Finanzinstitutionen oder regionaler Entwicklungsbanken;
- Maßnahmen der Verwaltungszusammenarbeit, an denen von den Mitgliedsstaaten abgeordnete Experten aus dem öffentlichen Sektor teilnehmen (Twinning, TAIEX).
Antragsberechtigte
Die Teilnahme steht allen natürlichen und juristischen Personen aus folgenden Ländern offen:
- Beitrittsländer bzw. potentielle Beitrittsländer sowie EU-Mitgliedstaaten;
- Länder, die Empfängerländer im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind;
- Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums;
- Drittländer, für die die Kommission befunden hat, dass ein gegenseitiger Zugang zur Außenhilfe garantiert ist;
- internationale Organisationen.
Zielländer
- Beitrittskandidaten: Kroatien, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- potentielle Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien (einschließlich Kosovo) und Montenegro.
Antragsverfahren
- Im Falle der Bewerberländer läuft die Abwicklung der Heranführungshilfe, einschließlich der Vergabeverfahren für Aufträge und Zuschüsse, zunehmend dezentralisiert über die bei den dortigen Behörden für die Vergabe der EU-Gelder vorgesehenen Stellen;
- Die Mittel für mögliche Bewerberländer werden vorerst durch die Delegation der EU-Kommission in dem jeweiligen Land bzw. durch Büros der Europäischen Agentur für Wiederaufbau verwaltet, denen auch die Ausschreibung zu den entsprechenden Programmen obliegt;
- Mehrländerprogramme werden von der EU-Kommission in Brüssel verwaltet.
Art und Weise der Vergabe
Anträge können in der Regel erst gestellt werden, nachdem im Internet und mitunter auch im Amtsblatt der EU ein sog. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (call for proposal) veröffentlicht wurde.
Ein Teil der Gelder wird zudem für die Umsetzung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsverträgen realisiert. Diese Aufträge müssen nach den Regeln des öffentlichen Auftragswesens ausgeschrieben werden. Die Bekanntmachung läuft über die TED-Datenbank.
Informationen
Europäische Kommission
Generaldirektion (GD) Erweiterung
Direktorat D 1 Koordinierung der Finanzinstrumente
E-Mail: carlos-matoso.filipe(at)ec.europa.eu
Europäische Kommission
Generaldirektion (GD) Erweiterung
Referat D4 - Institution Building Taiex, Twinning
E-Mail: morten.jung-olsen(at)ec.europa.eu
German Trade and Invest GmbH (gtai)
Agrippastr. 87-93,
50676 Köln
Telefon: 0221 2057-0
Fax: 0221 2057-212
E-Mail: info(at)gtai.de
Links
- http://ec.europa.eu/enlargement/how-does-it-work/financial-assistance/
instrument-pre-accession_de.htm http://www.gtai.de/DE/Content/Standardbeitrag/Entwicklungsprojekte/eu-drittlandprogramme-ipa.html



