ENPI – Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument
Finanzielles Instrument zur Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) der EU
Ziele
ENPI fasst seit Anfang 2007 die vormaligen EU-Außenhilfe-Instrumente TACIS und MEDA zusammen.
- Unterstützung der neuen Nachbarländer der EU in Osteuropa und im Südlichen Mittelmeerraum;
- Schaffung eines gemeinsamen Nachbarschaftsraums der Stabilität, der Sicherheit und des Wohlstands sowie neue Trennlinien in Europa zu vermeiden;
- Maßnahmen zur Befähigung der Empfängerländer zur Übernahme von europäischen Normen und Standards in Infrastruktur, Wirtschaft und Verwaltung.
Programmarten/Maßnahmen
Die förderfähigen Maßnahmen sind individuell an die Bedürfnisse der jeweiligen Empfängerländer angepasst und unterliegen vor ihrer Ausschreibung einem umfangreichen Programmierungsprozess zwischen der EU und den Empfängerländern.
Politischer Rahmen für das Instrument ENPI im Zeitraum 2007 bis 2013 sind die zwischen der EU und den jeweiligen Staaten geschlossenen Länder-Strategie Papiere - NSP. Sie legen die Handlungsstrategie für die kommenden 7 Jahre fest. Voraussetzung für die Verabschiedung von Länder-Strategie-Papieren sind vorliegende Assoziierungsabkommen mit der EU.
Auf Basis dieser Handlungsstrategien werden mittelfristige Planungsdokumente, sog. Nationale Indikationsprogramme – NIP (über 3-4 Jahre), für jedes Land bzw., im Falle von grenzüberschreitenden Aktivitäten, für mehrere Länder aufgestellt. Sie weisen eine grobe Mittelaufteilung aus und gehen je nach den Bedürfnissen jedes einzelnen Empfängerlandes auf die Schwerpunkte des ENPI-Instruments ein:
- Zusammenarbeit bei der Modernisierung der Verwaltung, Institutionenaufbau;
- Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Sicherheit und Migration;
- Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung;
- Zusammenarbeit in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Umwelt und Energie;
- grenzübergreifende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung;
- Entwicklung der Humanressourcen;
- ländliche Entwicklung;
- Unterstützung von Transformationsprozessen.
Einzelne Projektmaßnahmen und entsprechende Mittelzuweisungen sind Gegenstand jährlicher „Aktionsprogramme“, die nach Abschluss des Programmierungsprozesses zwischen der EU und den Empfängerländern genehmigt werden.
Sobald die jährlichen Aktionsprogramme im nicht-öffentlichen ENPI-Programmausschuss durch die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten genehmigt sind, erfolgt die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren durch die Delegationen der EU-Kommission in den Empfängerländern.
Förderbereiche (Auswahl)
- Förderung des politischen Dialogs und politischer Reformen;
- Förderung der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf höhere Standards, insbesondere um die schrittweise Beteiligung der Partnerländer am Binnenmarkt und den Ausbau des Handels zu fördern;
- Förderung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Süßwasser- und Meeresressourcen;
- Förderung der Marktwirtschaft einschließlich von Maßnahmen zur Unterstützung des Privatsektors und der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Förderung von Investitionen und Außenhandel;
- Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustausches zur Bekämpfung der Steuerumgehung und -hinterziehung;
- Förderung der Beteiligung an Forschungs- und Innovationsvorhaben der Gemeinschaft;
- Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Partnerländern im Hochschulbereich.
Antragsberechtigte
Die Teilnahme an den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen (Tender) oder Zuschüssen (Grants) steht allen natürlichen Personen, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, eines Empfängerlandes im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments oder eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie allen juristischen Personen, die in diesen Ländern ihren Sitz haben, offen.
Förderfähige Länder
Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldau, Marokko, Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen, Russische Föderation, Syrien, Tunesien, Ukraine
Vergabeverfahren
- Die Art der Fördermittelvergabe richtet sich nach der Form der Finanzierung, d.h. danach, ob Zuschüsse gewährt, Aufträge oder Arbeitsverträge finanziert oder andere Finanzierungsvereinbarungen getroffen werden.
- In erster Linie über Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen: Anträge können i.d.R. erst gestellt werden, nachdem – im Internet und mitunter auch im Amtsblatt der EU – ein sog. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (call for proposals) veröffentlicht wurde.
- Ausschreibungen: Ein Teil der Gelder wird zudem oft z.B. für Beratung, Studien, Technische Hilfen etc. verwendet. Diese Aufträge müssen nach den Regeln des öffentlichen Auftragswesens ausgeschrieben werden; die Bekanntmachung dieser Ausschreibungen erfolgt über die Datenbank TED, die im Internet kostenlos zugänglich ist.
Informationen
Europäische Kommission
EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit
B - 1049 Brüssel
E-Mail: EUROPEAID-info(at)ec.europa.eu
Nationale Beratungsstelle
German Trade and Invest GmbH (gtai), Büro Brüssel
Leitung: Kirsten Hungermann
21, Avenue du Boulevard
1210 Brüssel/Belgien
Tel.:+32-(0)2-204 01 73/87
E-Mail: bruessel(at)gtai.de
Links
- http://ec.europa.eu/world/enp/index_de.htm
- http://ec.europa.eu/europeaid/index_de.htm
http://www.gtai.de/DE/Content/Standardbeitrag/Entwicklungsprojekte/eu-drittlandprogramme-enpi.html



