ENPI – Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Finanzielles Instrument zur Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) der EU

Ziele

ENPI fasst seit Anfang 2007 die vormaligen EU-Außenhilfe-Instrumente TACIS und MEDA zusammen.

Programmarten/Maßnahmen

Die förderfähigen Maßnahmen sind individuell an die Bedürfnisse der jeweiligen Empfängerländer angepasst und unterliegen vor ihrer Ausschreibung einem umfangreichen Programmierungsprozess zwischen der EU und den Empfängerländern.

Politischer Rahmen für das Instrument ENPI im Zeitraum 2007 bis 2013 sind die zwischen der EU und den jeweiligen Staaten geschlossenen Länder-Strategie Papiere - NSP. Sie legen die Handlungsstrategie für die kommenden 7 Jahre fest. Voraussetzung für die Verabschiedung von Länder-Strategie-Papieren sind vorliegende Assoziierungsabkommen mit der EU.

Auf Basis dieser Handlungsstrategien werden mittelfristige Planungsdokumente, sog. Nationale Indikationsprogramme – NIP (über 3-4 Jahre), für jedes Land bzw., im Falle von grenzüberschreitenden Aktivitäten, für mehrere Länder aufgestellt. Sie weisen eine grobe Mittelaufteilung aus und gehen je nach den Bedürfnissen jedes einzelnen Empfängerlandes auf die Schwerpunkte des ENPI-Instruments ein:

Einzelne Projektmaßnahmen und entsprechende Mittelzuweisungen sind Gegenstand jährlicher „Aktionsprogramme“, die nach Abschluss des Programmierungsprozesses zwischen der EU und den Empfängerländern genehmigt werden.

Sobald die jährlichen Aktionsprogramme im nicht-öffentlichen ENPI-Programmausschuss durch die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten genehmigt sind, erfolgt die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren durch die Delegationen der EU-Kommission in den Empfängerländern.

Förderbereiche (Auswahl)

Antragsberechtigte

Die Teilnahme an den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen (Tender) oder Zuschüssen (Grants) steht allen natürlichen Personen, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, eines Empfängerlandes im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments oder eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie allen juristischen Personen, die in diesen Ländern ihren Sitz haben, offen.

Förderfähige Länder

Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Moldau, Marokko, Palästinensische Behörde für das Westjordanland und den Gazastreifen, Russische Föderation, Syrien, Tunesien, Ukraine

Vergabeverfahren

Informationen

Europäische Kommission
EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit
B - 1049 Brüssel
E-Mail: EUROPEAID-info(at)ec.europa.eu

Nationale Beratungsstelle
German Trade and Invest GmbH (gtai), Büro Brüssel
Leitung: Kirsten Hungermann
21, Avenue du Boulevard
1210 Brüssel/Belgien

Tel.:+32-(0)2-204 01 73/87
E-Mail: bruessel(at)gtai.de

Links

 

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