Kultur 2007 bis 2013

Förderung eines gemeinsamen europäischen Kulturraumes

Ziele

Förderbereiche

Aktionsbereich 1: Kooperationsprojekte – Unterstützung kultureller Projekte

Aktionsbereich 2: Betriebskostenzuschüsse für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen

Aktionsbereich 3: Studien und Analysen

Antragsberechtigte

Europäische Kulturakteure, insbesondere: öffentliche und private kulturelle Einrichtungen, die sich für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen; Künstler; Kommunen, die auf dem kulturellen Gebiet aktiv sind.

Zielländer

Alle Staaten des Europäische Wirtschaftsraums (EWR): EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen; die Beitrittsländer sowie die Westbalkanstaaten; Drittländer, die mit der Gemeinschaft Abkommen mit einem Kulturteil geschlossen haben.

Information

Cultural Contact Point Germany
c/o Kulturpolitische Gesellschaft
Weberstrasse 59 A
53113 Bonn

Telefon: 0228 20135-27
Fax: 0228 20135-29
Email: info(at)ccp-deutschland.de

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