Kultur 2007 bis 2013
Förderung eines gemeinsamen europäischen Kulturraumes
Ziele
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen;
- Förderung des interkulturellen Dialogs.
Förderbereiche
Aktionsbereich 1: Kooperationsprojekte – Unterstützung kultureller Projekte
- Mehrjährige Kooperationsprojekte (bestehend aus mindestens sechs Akteuren aus sechs verschiedenen Teilnehmerländern): Sie beinhalten verschiedene mehrjährige Aktivitäten, die ein gemeinsames Ziel verfolgen;
- Kleinere Kooperationsmaßnahmen (mind. drei Kulturakteure aus drei verschiedenen Teilnehmerländern) bei denen Kreativität und Innovation im Vordergrund stehen, wie z.B. literarische Übersetzungsprojekte;
- Sondermaßnahmen, die bei den Bürgern Europas auf große Resonanz stoßen und u.a. dazu beitragen sollen, das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft zu stärken, z.B. Kulturhauptstädte Europas oder Preisverleihungen.
Aktionsbereich 2: Betriebskostenzuschüsse für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen
- Sammlung oder Verbreitung von Informationen, um die europaweite gemeinschaftliche kulturelle Zusammenarbeit zu erleichtern;
- Vernetzung von Kultureinrichtungen auf europäischer Ebene;
- Mitwirkung an der Durchführung kultureller Kooperationsprojekte oder Ausübung der Rolle eines europäischen Kulturbotschafters.
Aktionsbereich 3: Studien und Analysen
- Unterstützung von „Kulturkontaktstellen“, die auf nationaler Ebene tätig sind;
- Analysen, die der Evaluation oder Nutzenanalyse in Bezug auf europäische Kulturkooperation sowie der europäischen Kulturpolitikentwicklung dienen.
Antragsberechtigte
Europäische Kulturakteure, insbesondere: öffentliche und private kulturelle Einrichtungen, die sich für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen; Künstler; Kommunen, die auf dem kulturellen Gebiet aktiv sind.
Zielländer
Alle Staaten des Europäische Wirtschaftsraums (EWR): EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen; die Beitrittsländer sowie die Westbalkanstaaten; Drittländer, die mit der Gemeinschaft Abkommen mit einem Kulturteil geschlossen haben.
Information
Cultural Contact Point Germany
c/o Kulturpolitische Gesellschaft
Weberstrasse 59 A
53113 Bonn
Telefon: 0228 20135-27
Fax: 0228 20135-29
Email: info(at)ccp-deutschland.de
Links



