LIFE+ (2007 bis 2013)
Finanzierungsinstrument für die Umwelt
Ziele
- Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts in der EU, einschließlich der Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche;
- Durchführung des 6. Umweltaktionsprogramms (2002 bis 2012) mit seinen vier Schwerpunkten (Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Umwelt sowie nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall) unterstützen;
- Umweltprojekte und -maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert in den Mitgliedstaaten fördern.
LIFE+ ist in drei Teilbereiche untergliedert:
LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“ hat folgende Einzelziele:
- Umsetzung der EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume (Habitatrichtlinie) und der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie);
- Unterstützung der Weiterentwicklung und der praktischen Anwendung des Natura 2000 Netzes;
- Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von politischen Konzepten und Instrumenten;
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NROs.
LIFE+ „Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis“:
- Förderung der Entwicklung und Demonstration politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente;
- Beitrag zur Entwicklung und zur Umsetzung von Konzepten für die Überwachung und Bewertung des Zustands der Umwelt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben;
- Erleichterung der Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft mit besonderem Nachdruck auf der Umsetzung auf lokaler und regionaler Ebene;
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessensgruppen.
LIFE+ „Information und Kommunikation“ hat folgende Einzelziele:
- Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung für Umweltfragen, einschließlich Waldbrandschutz;
- Förderung von Begleitmaßnahmen, wie etwa Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Ausbildungsmaßnahmen.
Antragsberechtigte
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen, z.B. nationale, regionale oder lokale Behörden, Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, NROs.
Zielländer
Derzeit nur EU-Staaten. Sofern künftig zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, können sich auch die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), die Beitrittsländer (Kroatien, Mazedonien, Türkei) und die Westbalkanländer an durch LIFE+ finanzierten Projekten beteiligen.
Informationen
Life+ „Natur und biologische Vielfalt“:
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Referat VI 7A – Umsetzung NATURA 2000
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 815-1670; -1676
Fax: 0611 815-1972
E-Mail: peter.stuehlinger(at)hmulv.hessen.de
E-Mail: volker.schmuelling(at)hmulv.hessen.de
Life+ „Umweltpolitik & Verwaltungspraxis“
Life+ „Information & Kommunikation“
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat I1
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 815-1153; -1880
Fax: 0611 815-1941
E-Mail: guenter.lanz(at)hmulv.hessen.de
E-Mail: janet.weinig(at)hmulv.hessen.de
Link
- http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
- http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/life/doc/40594.php




