Einheitlicher Ansprechpartner Hessen



Am 28. Dezember 2009 muss die EG-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt sein. Ab diesem Zeitpunkt können in- und ausländische Dienstleister online über den sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH)" in Hessen eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ein Unternehmen gründen.

Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.

Zur Antragstellung bietet der EAH ein völlig neues elektronisches Verfahren an. Er unterstützt beim Ausfüllen der Formulare und bei der Übermittlung von Dokumenten. Anschließend koordiniert er das weitere Verfahren, in dem er alle zuständigen Stellen (z.B. Gemeinde, Kammern) elektronisch beteiligt. Deren Antwort wird elektronisch vom EAH übermittelt - ohne dass auch nur eine Behörde persönlich aufgesucht werden musste!

Weitere Informationen: www.eah.hessen.de