Neues Vergabebeschleunigungsgesetz: Mehr Tempo für öffentliche Ausschreibungen
Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung das neue Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen – ein Meilenstein für die öffentliche Beschaffung. Ziel ist es, Vergabeverfahren deutlich zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Damit sollen insbesondere mittelständische Unternehmen und Startups leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.
Dem Gesetz ging eine breite Konsultation voraus: Über 450 Stellungnahmen aus Kommunen, Behörden, Wirtschaftsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen flossen in die Reform ein. Die Schwerpunkte lagen auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovationsförderung.
Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von über 350 Milliarden Euro birgt die öffentliche Vergabe enormes Potenzial – das nun besser ausgeschöpft werden soll. Die Reform stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit im deutschen Binnenmarkt. Durch die vereinfachten und digitalisierten Verfahren eröffnen sich Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten im Auslandsgeschäft. Wie auch Ihr Unternehmen von den Chancen profitieren kann, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen - sprechen Sie uns an!
Quelle: www.koinno-bmwk.de