Webinar „Entwaldungsfreie Lieferketten"
Nur noch bis zum 31.12.2024 haben deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten einzustellen. Ab dem 1. Juli 2025 sind die Vorschriften auch für kleinere deutsche Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten bindend.
Die EU-Holzhandelsverordnung wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2024 aufgehoben. An ihre Stelle tritt die Verordnung (EU) 2023/1115 (Deforestation Regulation/ Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten).
Mit der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten soll sichergestellt werden, dass für den Anbau von Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, und Kautschuk, das in der EU auf den Markt gebracht wird, keine Wälder gerodet oder geschädigt werden. Gleiches gilt für bestimmte daraus hergestellte Produkte. Bitte beachten Sie, dass von dieser Verordnung mehr Holzprodukte als bisher erfasst sind. Die Regelungen gelten auch für Landwirte, Waldbesitzer und Händler in der EU, sobald sie die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren. Prüfen Sie daher ob Sie von den neuen Vorschriften betroffen sein werden.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Diese Veranstaltung wird durch die Europäische Kommission im Rahmen des Projektes Enterprise Europe Network bei der IHK Hochrhein-Bodensee gefördert. Für Inhalte jeglicher Art ist die Kommission nicht verantwortlich.