Binnenmarkt: EU-Recht & Standards Das Enterprise Europe Network Hessen unterstützt Sie zu verschiedenen Themen zum Binnenmarkt
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer in der EU kann Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, vor Herausforderungen stellen. Warenlieferungen zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU sind umsatzsteuerfrei. Damit die Steuerfreiheit gewährt und die Rechnung netto ausgestellt werden kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss die Ware physisch in einen anderen Mitgliedsstaat gelangen, der Abnehmer über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und dem Versender / Lieferanten / Verkäufer mit einer sogenannten Gelangensbestätigung den Erhalt der Ware nachweisen. Zusätzlich muss der Unternehmer seine innergemeinschaftlichen Lieferungen unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen der Intrastat-Meldungen dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden mitteilen.
Durch die fortschreitende Internationalisierung treten auch Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen den Vertragspartner abspielen, sondern mehrere Unternehmen an dem Geschäft beteiligt sind. Das EEN Hessen unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zur internationalen Umsatzsteuer und gibt Ihnen praxisorientierte Hinweise für Ihren Fall. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen die Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen.
Free Trade Agreements (FTA)
Zahlreiche Abkommen der EU mit Drittländern ermöglichen die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen im internationalen Warenverkehr. Dabei spielen der präferenzielle Ursprung der Ware, die richtigen Zolldokumente und Bewilligungen vom Zoll eine entscheidende Rolle. Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt, von den Zollvorteilen durch eine richtige Anwendung der Freihandelsabkommen zu profitieren.
Weitere Informationen folgen in Kürze.